Ablösungsrecht Hypothek | Sachenrecht
Zahlungen bei der Hypothek rufen ganz unterschiedliche Wirkungen hervor. Wer etwa ein eigenes nachrangiges Recht bei der Zwangsversteigerung zu verlieren droht, dem steht nach §§ 1150, 268 BGB ein Ablösungsrecht zu. Hierdurch wird der drohende Verlust (§§ 51 I 2, 91 I ZVG) abgewendet. Anders als das vorrangige Recht fällt die Nachranghypothek nicht in das geringste Gebot (§ 44 ZVG) und bleibt deshalb nicht erhalten... Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. --------------------------- https://juradelight.com ---------------------------